Beschicker gesucht – Bewerbungen für Adventsmarkt in der Freyung sind ab sofort möglich

Die Stadt Landshut plant an zwei Adventswochenenden, jeweils freitags bis sonntags von 1. bis 3. sowie von 15. bis 17. Dezember, auf dem Vorplatz der Jodokskirche im historischen Stadtteil Freyung einen Adventsmarkt zu veranstalten. Interessierte Geschäftstreibende können sich ab sofort für einen Platz bewerben.

Gefragt sind Anbieter von geeigneten Waren, Vorführungen und Präsentationen, insbesondere in die Vorweihnachtszeit passende (kunst-)handwerkliche und künstlerische Artikel und Darbietungen, Geschenkideen, Präsentationen von Vereinen, Partnerstädten oder ähnliches. In geringem Umfang werden auch Anbieter von Speisen und Getränken sowie Unterhaltungsangeboten wie nostalgische Kinderfahrgeschäfte gesucht.

Bewerbungen für die Teilnahme am Adventsmarkt sind bis spätestens 27. Juli 2023 schriftlich auf dem Postweg bei der Stadt Landshut, Ordnungsamt, Sachgebiet Marktwesen und Verbraucherschutz, Luitpoldstraße 29 a, 84034 Landshut einzureichen.

Die Bewerbung muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten: Zum einen Vor- und Nachnamen sowie ständige Anschrift, Telefonnummer und gegebenenfalls E-Mail-Adresse. Zum anderen den vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen mit den angeforderten Unterlagen, der online unter www.landshut.de/adventsmarktfreyung abrufbar ist.

Beim Auswahlverfahren für den Adventsmarkt sind die für den Landshuter Christkindlmarkt geltende Vergaberichtlinie sowie die entsprechenden Bewertungskriterien maßgeblich. Näheres ist den Bewerbungsunterlagen, die unterwww.landshut.de/adventsmarktfreyung veröffentlicht sind, zu entnehmen. Nur fristgerecht und vollständig eingehende Bewerbungen nehmen am Auswahlverfahren teil. Geeignete Bewerbungen, die für beide Wochenenden eingereicht werden, sind grundsätzlich bevorzugt.

Eine Bewerbung begründet keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder Zuweisung eines bestimmten Standplatzes. Mündliche Abmachungen sind nicht rechtsverbindlich.

Interessierte, die bis 31. Oktober keine schriftliche Zusage erhalten haben, konnten nicht berücksichtigt werden. Eine schriftliche Absage wird kostenpflichtig nur auf Antrag erteilt.

Bewerber, die einen Anschluss an die Trinkwasserversorgung benötigen, müssen einen lebensmittelechten und beheizbaren Trinkwasserschlauch vorhalten, der den Weg vom zugeteilten Standplatz bis zum Trinkwasseranschlusspunkt überbrückt. Das gilt ebenso für die Einleitung in das städtische Abwassersystem.

Bei Fragen zur beabsichtigten Veranstaltung und zur Bewerbung steht das Sachgebiet Markwesen und Verbraucherschutz, telefonisch unter 0871 – 88 13 18 oder per E-Mail an marktwesen@landshut.de zur Verfügung.

Foto:
h.j.lodermeier

weitere Beiträge